Die Hausordnung der Höfe am Brühl


Sehr geehrte Besucher der Höfe am Brühl,

damit Sie sich bei uns immer wohlfühlen, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind. Deshalb haben wird diese Hausordnung erstellt. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Gelände der Höfe am Brühl, insbesondere für die Ladenstraße.

1. Das Rauchen ist in den Höfen am Brühl nicht gestattet. Auch das Dampfen von E-Zigaretten ist nicht erlaubt.

2. Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist außerhalb der Gastronomie nicht gestattet.

3. Betteln und Hausieren sowie unnötiger Aufenthalt ist nicht gestattet.

4. Feilbieten von Waren, kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung des Centermanagements nicht erlaubt.

5. Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Kundenbefragungen etc. benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Centermanagements.

6. Der Aufenthalt im Center geschieht außerhalb der Ladenöffnungszeiten ausschließlich auf eigene Gefahr.

7. Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Ladenstraße gefahren oder geschoben werden. Kickboard-,Rollschuh-, Inline- und Skateboardfahren, E-Scooter-, Segways und ähnliche Fahrzeuge, egal ob motorisiert, elektrisch oder mit Muskelkraft angetrieben, sind aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht gestattet. Mobilitätshilfen wie Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen sind selbstverständlich von diesem Verbot ausgenommen.

8. Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer selbst zu beseitigen.

9. Das Sitzen ist nur auf den dafür bereit gestellten Bänken, nicht jedoch auf den Fußböden, Treppen sowie in den Blumenanlagen erlaubt.

10. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen auch in Gemeinschaftsräumen, wie Toiletten, Sanitätsräumen usw., werden mit Hausverbot sowie Schadenersatzforderungen geahndet.

11. Das weitere Verweilen, nach der Aufforderung zum Verlassen der Höfe am Brühl durch das Centermanagement oder seine Beauftragten ausgesprochen, wird als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt.

12. Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert, noch belästigt oder gefährdet werden. Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werden.

13. Diebstahl und andere Straftaten in unserem Haus führen unweigerlich zum Hausverbot für das gesamte Gelände.

 

Wir danken für Ihr Verständnis

Ihr Centermanagement